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   OLG Dresden, 24.01.2001 - 22 UF 421/00   

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https://dejure.org/2001,2963
OLG Dresden, 24.01.2001 - 22 UF 421/00 (https://dejure.org/2001,2963)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.01.2001 - 22 UF 421/00 (https://dejure.org/2001,2963)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. Januar 2001 - 22 UF 421/00 (https://dejure.org/2001,2963)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigung; Familiengericht; Anhörung; Kind; Beschwerde; Rechtspfleger

  • Judicialis

    ZPO § 621e Absatz 1; ; ZPO § ... 577 Absatz 3; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 621e Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 516 1. Halbs.; ; ZPO § 539; ; FGG § 50 b Absatz 2 Satz 2; ; FGG § 12; ; FGG § 64 Abs. 3 Satz 2; ; FGG § 50 b Abs. 2 Satz 1 und Satz 2; ; FGG § 50 b Abs. 2 Satz 3; ; FGG § 55; ; FGG § 62; ; FGG § 59; ; FGG § 13a Abs. 1; ; BGB § 1643; ; BGB § 1626 Abs. 1; ; BGB § 1629 Abs. 1 Satz 1 1. Halbs.; ; BGB § 1643 Abs. 3; ; BGB § 1829 Abs. 1 Satz 1; ; KostO § 131 Abs. 1 Satz 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Familiengerichtliche Genehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zur Genehmigung eines Grundstückskaufs durch ein minderjähriges Kind

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1307
  • Rpfleger 2001, 232
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus OLG Dresden, 24.01.2001 - 22 UF 421/00
    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschl. vom 18.01.2000, FGPrax 2000, 103 = NJW 2000, 1709) ist grundsätzlich auch in dem Verfahren, welches auf die Erteilung einer familiengerichtlichen Genehmigung gerichtet ist, der Erlass eines Vorbescheides erforderlich.

    Maßgeblich hierfür ist, ob die Verfügung des Rechtspflegers in den Anwendungsbereich der §§ 55, 62 FGG fällt und erkennbar ist, dass die beabsichtigte Entscheidung Rechte Dritter berührt, denen sonst der Rechtsweg gegen die Entscheidung selbst - jedenfalls faktisch - versperrt wäre (BVerfG, Beschluss vom 18.01.2000, FGPrax 2000, 103, 106 = NJW 2000 1709, 1711).

    Die sich aus diesem Grundsatz ergebende Pflicht zur Gewährung des rechtlichen Gehörs kann nicht durch denjenigen vermittelt werden, dessen Handeln im Genehmigungsverfahren überprüft werden soll (BVerfG, NJW 2000, 1709, 1710).

  • BayObLG, 05.03.1997 - 1Z BR 210/96

    Vormundschaftsgerichtliche Prüfung bei Genehmigung zur Gründung einer

    Auszug aus OLG Dresden, 24.01.2001 - 22 UF 421/00
    Art und Umfang der erforderlichen Ermittlungen bestimmt das Gericht nach der Lage des Einzelfalls nach pflichtgemäßem Ermessen (BayObLG, NJW-RR 1997, 1163, 1164).

    Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse entscheidet das Amtsgericht schließlich nach pflichtgemäßem Ermessen, ob die familiengerichtliche Genehmigung zu erteilen ist (BayObLG, NJW-RR 1997, 1163, 1164 m.w.N.).

  • BGH, 22.05.1986 - III ZR 237/84

    Amtspflicht des Vormundschaftsrichters bei Erteilung einer

    Auszug aus OLG Dresden, 24.01.2001 - 22 UF 421/00
    Die Ermittlungen müssen sich auch auf die wirtschaftlichen Folgen des Rechtsgeschäftes und auf etwaige drohende finanzielle Nachteile und Risiken erstrecken (vgl. BGH, NJW 1986, 2829, 2830).
  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZB 517/80

    Berufung - Zurückverweisung - Irrige Rechtsauffassung - Versorgungsausgleich -

    Auszug aus OLG Dresden, 24.01.2001 - 22 UF 421/00
    Zwar muss das Oberlandesgericht als Tatsacheninstanz grundsätzlich selbst aufklären (vgl. BayObLG, FamRZ 1996, 1022, 1023), jedoch ist eine Zurückverweisung angezeigt, wenn - wie hier - der Sachverhalt noch umfassend aufzuklären ist (vgl. BGH, FamRZ 1982, 152 f.).
  • OLG Hamm, 14.08.2000 - 15 W 59/00

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Erteilung einer

    Auszug aus OLG Dresden, 24.01.2001 - 22 UF 421/00
    Die Vorschriften der §§ 55, 62 FGG bleiben lediglich in wenigen Ausnahmefällen außer Betracht, nämlich dann, wenn das auf die Erteilung einer Genehmigung gerichtete Verfahren nicht den Mindestanforderungen genügt, welche an ein rechtsstaatliches Verfahren zu stellen sind oder der Vertreter von der Genehmigung durch Mitteilung an den Geschäftsgegner in arglistiger Weise Gebrauch macht, um dem Betroffenen die Möglichkeit der Beschwerde zu nehmen (OLG Hamm, FGPrax 2000, 230, 231 m.w.N.).
  • OLG München, 02.02.1996 - 12 WF 540/96
    Auszug aus OLG Dresden, 24.01.2001 - 22 UF 421/00
    Zwar muss das Oberlandesgericht als Tatsacheninstanz grundsätzlich selbst aufklären (vgl. BayObLG, FamRZ 1996, 1022, 1023), jedoch ist eine Zurückverweisung angezeigt, wenn - wie hier - der Sachverhalt noch umfassend aufzuklären ist (vgl. BGH, FamRZ 1982, 152 f.).
  • OLG Frankfurt, 14.07.2003 - 3 UF 152/03

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine familiengerichtliche Genehmigung

    Die Zulässigkeit der Beschwerde ist auch nicht durch §§ 55, 62 FGG i. V. m. §§ 64 III S. 2 FGG, 621 a I S. 1, 621 Nr. 1 ZPO gehindert, denn der angefochtenen Genehmigung ging kein anfechtbarer Vorbescheid voraus (so auch OLG Schleswig, FamRZ 2001, 52; OLG Köln, FamRZ 2001, 1167; OLG Dresden, FamRZ 2001, 1307; in diesem Sinne auch BGH FamRZ 2003, 868; Zorn: Rechtsmittel gegen die Erteilung der .... familiengerichtlichen Genehmigung, in FamRZ 2001, 1274).

    Dritter im Sinne dieser Rechtssprechung des BVerfG ist auch der Beteiligte zu 1.) (so auch OLG Dresden FamRZ 2001, 1307).

    Die danach zulässige Beschwerde führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses gemäß § 539 ZPO a. F. i. V. m. § 26 Nr. 10 EGZPO wegen eines wesentlichen Verfahrensmangels, weil das Amtsgericht -Familiengericht -Wiesbaden den aus § 64 III S. 2 FGG, §§ 621 a I S. 1, 621 I Nr. 1 ZPO i. V. m. §§ 50 b II S. 2 FGG, 50 a I FGG folgenden Pflichten zur persönlichen Anhörung des Beteiligten zu 1.) und der Beteiligten zu 3.) als weiterer gesetzlichen Vertreterin nicht entsprochen hat ( so auch OLG Dresden FamRZ 2001, 1307).

  • BayObLG, 10.07.2002 - 3Z BR 82/02

    Beschwerde gegen Vorbescheid im vormundschaftsgerichtlichen Verfahren -

    Ist dies nicht der Fall, ist die Genehmigung zu verweigern (OLG Dresden FamRZ 2001, 1307).
  • OLG München, 20.08.2002 - 17 WF 1191/02

    Anfechtbarkeit der Entscheidung des Rechtspflegers über eine familiengerichtliche

    Es ist damit weiterhin die einfache Beschwerde nach § 19 FGG und nicht die befristete Beschwerde nach § 621 e Abs. 1 ZPO gegeben (vgl. ebenso OLG Düsseldorf, OLGR 2000, 17; anderer Ansicht OLG Dresden, FamRZ 2001, 1307 ).
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